Infoletter ÜBV & UFW März 2020
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Infoletter 10. April 2021 | ||
Sehr geehrte/r Frau/Herr Besucher,
wir haben länger überlegt, ob es sinnvoll ist, jetzt einen Infoletter zu verschicken, wo alle mit Informationen geradezu bombardiert werden. Uns ist jedoch aufgefallen, dass man häufig im Kreis läuft und immer weiterverlinkt wird. Wir haben uns dafür entschieden, die wichtigsten Hilfen und Unterstützungsleistungen in der Corona-Krise unter dem Aspekt der Familienorientierten Personalpolitik so aufzubereiten, dass Sie direkt bei den Behörden landen, die für die jeweiligen Leistung zuständig sind. Die Teams der Koordinierungsstellen Frau & Wirtschaft sind weiterhin für Sie erreichbar - telefonisch und per Mail, wir arbeiten umschichtig in unseren Büros und im Homeoffice. Bleiben Sie gesund und halten Sie durch, wir hoffen sehr, dass es gelingt, die Pandemie einzudämmen und dass nach Ostern mehr Klarheit über die schrittweise Rückkehr zur Normalität eintritt! MitgliederversammlungenDie Mitgliederversammlung des UFW war für den 20. April bei der Betriebsgemeinschaft Straßendienst, Rieselwiesen 8, Seevetal-Hittfeld geplant. Da wir Wert auf einen persönlichen Austausch legen, planen wir eine Verlegung in den Sommer. Zur Not führen wir eine virtuelle Mitgliederversammlung durch.
Da die Mitgliederversammlung für den Überbetrieblichen Verbund erst für den 16. Juni um 10 Uhr in der VHS REGION Lüneburg in der Haagestraße 4 in Lüneburg geplant ist, halten wir vorerst an diesem Termin fest. Alternativ in virtueller Form, mehr dazu weiter unten im Infoletter! Corona Schutzschild für DeutschlandAlle aktuellen Informationen auf Bundesebene: Lohnersatz wegen Schul- und KitaschließungWer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. KinderzuschlagDie Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag (KiZ) war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Kleinunternehmer/innen und SoloselbstständigeSelbstständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Auch Start-Ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss. GrundsicherungWer z.B. als Soloselbstständige/r Grundsicherung (Hartz IV) beantragen muss, soll diese schnell und unbürokratisch bekommen. Die sonst übliche Vermögensprüfung und die Prüfung der Wohnungsmiete werden für ein halbes Jahr ausgesetzt. Insolvenzantragspflicht wird herabgesetztDer Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen und Vereine dank verschiedener Erleichterungen handlungsfähig bleiben in der Corona-Krise. Firmen, die wegen der Krise zahlungsunfähig geworden sind, müssen erst bis Ende September einen Insolvenzantrag stellen.
Wichtig für Vereine:Künftig sollen virtuelle Mitgliederversammlungen möglich sein, zu denen sich Vorstand und Mitglieder zusammenschalten können. Mitgliedern soll auch ermöglicht werden, ihre Stimmen schriftlich vor Beginn der Mitgliederversammlung abzugeben. Der Gesetzesentwurf steht und soll am 27.03.2020 beschlossen werden.
Alle Infos dazu: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz |
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